Samstag, 04. Mai 1996
TV-Konzession für Gemeinde Ruggell
Nachdem die Regierung bereits in ihrer Sitzung vom 2. April 1996 dem Konzessionsgesuch der Gemeinde Ruggell zur Veranstaltung und Verbreitung eigener Fernsehprogramme stattgegeben hatte, hat gestern nun auch der Landtag seine einhellige Zustimmung erteilt. Die Veranstaltung und Verbreitung eigener Fernsehprogramme umfasst ausschliesslich gemeindeeigene Bekanntmachungen wie Wahl- und Abstimmungsergebnisse, Gemeinderatsbeschlüsse, Verlautbarungen der Gemeinde und Aufrufe in der Ge-meinde.
Die Bildübertragung darf von einem für die Allgemeinheit bestimmten Radioprogramm ohne Werbung begleitet sein. Die TV-Konzession für Ruggell beinhaltet keine bewegten Bilder, wie der FBPL-Abgeordnete Rudolf Lampert gestern feststellte. Laut Regierungsrätin Dr. Cornelia Gassner wird für bewegte Bilder ein entsprechendes Reglement verlangt, die Gemeinde Ruggell habe in ihrem Konzessionsgesuch jedoch davon Abstand genommen.