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Presseartikel

 
Dienstag, 25. Okt 2016

Regierung will keine aktive Jagd auf «Problembiber» und Co. erlauben

Wildtiere Hat Liechtenstein überhaupt Platz für Arten wie Biber, Luchs oder Wolf? Sollten diese Arten aktiv bejagt werden? Diese und andere Fragen hat die Regierung im Rahmen einer Stellungnahme zu einer geplanten Gesetzesanpassung zu beantworten.

Luchs und Biber fühlen sich scheinbar wohl in unseren Gefilden und breiten sich munter aus. Auch Wölfe dürften bei uns immer häufiger auftauchen, denkbar wäre sogar, dass sich ein Bär über die Liechtensteiner Grenze verirrt. Zeit also, das Zusammenleben zwischen Mensch und Wildtier auf eine neue gesetzliche Grundlage zu stellen. Eine entsprechende Vorlage hat im September problemlos die erste Lesung im Landtag passiert. Einige Fragen blieben jedoch offen. Diese hat die Regierung in einer gestern verschickten Stellungnahme beantwortet. So hält es beispielsweise die Regierung nicht für zielführend, Obergrenzen für Biber oder Luchs einzuführen. Eine solche Regelung würde jedoch ein permanentes, lückenloses Erfassen und Zählen aller Individuen erfordern und dies sei schlicht nicht praktikabel, erläutert die Regierung. Auch von einer Aufnahme der Biber, Luchse und Co. ins Jagdgesetz will die Regierung absehen, sie möchte die geschützten Arten bewusst über das Gesetz über Natur und Landschaft regeln. Denn, würden die eingangs erwähnten Arten zur Jagd freigegeben, so müsste für deren Schäden die Jagdgemeinschaft aufkommen, dies, weil dann die Bestimmungen im Jagdgesetz gälten. «Angesichts des dadurch vergrösserten Schadenvergütungspotenzial, und den damit verbundenen hohen finanziellen Aufwendungen wäre absehbar, dass in Zukunft verschiedene Reviere nicht mehr verpachtet werden könnten», heisst es vonseiten der Regierung. Einzeltiere könnten aber zum Abschuss freigegeben werden, heisst es in der Stellungnahme.

Schäden in Millionenhöhe

Gerade Biberschäden an Hochwasserschutzanlagen sind sehr kostspielig – sie können in Millionenhöhe gehen. Dem Biber das „Mundwerk“ zu legen ist leider alles andere als einfach. Im Jahr 2008 ist der Biber über Ruggell nach Liechtenstein eingewandert. Mittlerweile sind seine Spuren von Ruggell bis zum südlichsten Zipfel von Balzers zu finden. «Überall, wo es Wasserflächen oder Fliessgewässer gibt und das Nahrungsangebot stimmt, ist der Biber präsent», sagt Elmar Ritter, Abteilungsleiter Wasserbau beim Amt für Bevölkerungsschutz. Einige Hochwasserschutzanlagen wurden bereits bibersicher gemacht. Dies sei allerdings immer ein Eingriff in Natur und Landschaft, bedauert Ritter. Schliesslich bedeute dies unter anderem, dass Bäume abgeholzt und Gitter als Grabschutz verlegt werden und/oder Wasserflächen aufgelassen werden müssten. Oft ist es aber die einzige Option, da das Einfangen von Bibern relativ schwierig ist. So seien im Frühjahr und Sommer keine Biber gefangen worden, sagt der Biberverantwortliche vom Amt für Umwelt, Olivier Nägele. Zu den Gründen sagt er: «Im Frühling und Sommer ist es schwierig, einen Biber einzufangen. Schliesslich finden sie dann sonst genügend Nahrung und verschmähen die in den Fallen ausgelegten Köder.» Nägele schliesst aber nicht aus, dass im Winter, wenn das Futter knapp ist, nochmals eine Fangaktion gestartet wird.

Beachtliche Schäden

Der gefrässige Nager macht sich nicht nur an Hochwasserschutzanlagen zu schaffen, sondern richtet auch in der Landwirtschaft beachtliche Schäden an. Da hilft es wenig, einfach Felder einzuzäunen, wie Elmar Ritter an einem Beispiel verdeutlicht. «Ein Biber in Ruggell hat sich vom Mühlebach her unter der Strasse durchgegraben. Sein Gang war 17 Meter lang und reichte bis in die Mitte eines Maisfeldes, wo er sich genüsslich den Bauch vollschlagen konnte.» Das Problem: Ein Traktor, welcher das Feld abernten wollte, sank plötzlich ein und blieb stecken. Kein Wunder, dass auch der Ruf der Landwirte nach Entschädigungszahlungen immer lauter wird. Auch hier bietet die Gesetzesanpassung Hand. So sollen Schäden, welche geschützte Wildtiere an landwirtschaftlichen Kulturen oder Nutztieren anrichten, künftig in bestimmten Fällen entschädigt werden können.

«Ein Biber in Ruggell hat sich vom Mühlebach her unter der Strasse durchgegraben.»

Elmar Ritter

Amt für Bevölkerungschutz