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Mittwoch, 04. Jan 2023 - Mitteilungen

Winterruhezonen in Liechtenstein

Winterruhezonen sind Areale, in denen zugunsten der Wildtiere die Freizeitaktivitäten der Menschen durch Betretungsverbote oder Wegegebote eingeschränkt werden.

Winterruhezonen dürfen in den Zeiträumen vom 15. Dezember 2022 bis 15. April 2023 (Berggebiet) bzw. 1. Januar bis 31. März 2023 (rheintalseitige Hanglagen) mit Ausnahme der ausgewiesenen Korridore nicht betreten werden. Durch die Ausscheidung von Korridoren bleiben die häufig genutzten Winterwanderwege, Ski- und Schneetourenrouten jedoch begehbar.