Zum Jahreswechsel steigt – wie jedes Jahr – die Anzahl an privaten Feuerwerken. Während viele Menschen Freude daran haben, empfinden andere die lauten Knalle als sehr belastend. Die elf Liechtensteiner Gemeinden lancieren daher eine gemeinsame Sensibilisierungskampagne und rufen zu mehr Rücksicht und Achtsamkeit auf. Alle Haushalte erhalten dazu in diesen Tagen eine Broschüre mit den wichtigsten Informationen.
Klare Regeln: Nachtruhe gilt im ganzen Land
Im gesamten Staatsgebiet gilt die gesetzliche Nachtruhe von 23.00 bis 6.00 Uhr. Das Abbrennen von Feuerwerk und lauten Böllern ist in dieser Zeit grundsätzlich untersagt. An Silvester wird das Zünden unter Einhaltung der Sorgfaltspflicht rund um Mitternacht bis maximal 1.00 Uhr toleriert. Eltern tragen zudem Verantwortung für ihre Kinder: Feuerwerkskörper der Kategorie F2 sind erst ab 16 Jahren erlaubt. Ebenso gilt: Littering ist strafbar – abgebrannte Feuerwerksreste müssen eingesammelt und korrekt entsorgt werden.
Belastung für Menschen, Tiere und Umwelt
Privates Feuerwerk hat vielfältige Auswirkungen. Viele Menschen – insbesondere ältere Personen, Kinder oder Schichtarbeitende – erschrecken durch laute Böller oder fühlen sich in ihrer Ruhe massiv gestört. Hinzu kommt die Feinstaubbelastung, die vor allem für Menschen mit Atemwegserkrankungen problematisch sein kann. Auch Tiere leiden erheblich: Haus- und Wildtiere geraten oft in Panik, verletzen sich oder flüchten. Feuerwerksreste verschmutzen zudem Felder, Wege und Gewässer.
Appell an die Bevölkerung
Aus all diesen Gründen rufen die Gemeinden dazu auf, privates Feuerwerk nur zu den erlaubten Zeiten zu zünden und sich in der Silvesternacht auf die Zeit rund um Mitternacht zu beschränken. Besonders empfohlen wird der Verzicht auf laute Böller zugunsten ruhigerer Varianten wie Vulkane.
Die gemeinsame Kampagne setzt bewusst auf Sensibilisierung, Rücksicht und Dialog.