Die Gemeinden des Liechtensteiner Unterlandes nehmen per 1. Januar 2027 in den Bereichen Wasser und Abwasser Gebührenanpassungen vor, um dem gesetzlich vorgeschriebenem Verursacherprinzip besser gerecht zu werden. Trotz dieser Anpassungen wird auch in Zukunft keine volle Kostendeckung erreicht, doch haben die Gemeinderäte von Eschen, Gamprin, Mauren, Ruggell und Schellenberg nach vielen Jahren einen wichtigen Schritt unternommen, um den gesetzlichen Vorgaben besser zu entsprechen.
Die ausführliche Medienmitteilung finden Sie im angehängten PDF-Dokument