suche navigation

Newsarchiv

 

Montag, 27. Apr 2020 - Gemeindeverwaltung

Geschlossene Vereinsräume und Spielplätze

Fussball

Bis auf weiteres gilt die COVID-19-Verordnung
Gemäss Art. 5 Abs. 1. sind öffentliche oder private Veranstaltungen, einschliesslich Sportveranstaltungen und Vereinsaktivitäten, verboten. Zudem verbietet Art. 6c Abs. 1 Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum. Dies auch wenn der Abstand eingehalten wird.

Grundsätzlich hoffen wir alle, dass der Verlauf positiv ist und dass baldmöglichst mit gutem Gewissen weitere Lockerungen möglich sind. Uns bleibt aber im Moment nichts anderes übrig, als alle Vereine weiterhin um Geduld zu bitten. Weiters bitten nicht nachlässig mit den derzeit gültigen Massnahmen zu werden.