Donnerstag, 09. Sep 2010
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Vorsorge
Vorsorge in Liechtenstein
Unsere Gesellschaft basiert darauf, dass wir arbeiten und so ein regelmässiges Einkommen erwirtschaften, mit dem wir unseren Lebensunterhalt bestreiten können. In gewissen Lebensphasen oder durch verschiedene Umstände aber fallen einige Personen durch diesen Raster. Sie können dann auf kein regelmässiges Arbeitseinkommen zurückgreifen und benötigen Unterstützung. Dies kann vor Eintritt in das Berufsleben, nach Erreichung des Pensionsalters, durch Invalidität oder durch den Tod einer nahestehenden Person geschehen. Daher ist es wichtig, sich zumindest finanziell abzusichern.
Altersvorsorge - das 3-Säulen Prinzip
Die Altersvorsorge in Liechtenstein beruht auf drei Säulen. Die erste Säule umfasst die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), unter der zweiten Säule versteht man die betriebliche Personalvorsorge und die dritte Säule bezeichnet die Eigenvorsorge.
1. Säule - Staatliche Vorsorge (AHV/IV)
Die AHV ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt zur Ausrichtung von Altersrenten, Hinterlassenenrenten (Verwitweten- und Waisenrenten) sowie Hilfsmitteln. Sie ist zudem mit der Festsetzung der Ergänzungsleistungen und der Ausrichtung der Hilflosenentschädigung betraut.
Beitragspflichtig sind Personen, die in Liechtenstein wohnen oder arbeiten. Erwerbstätige Versicherte haben Beiträge zu entrichten ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres, nichterwerbstätige Versicherte ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres. Die Beitragspflicht dauert bis zum Rentenalter. Über Einzelheiten informieren die AHV-IV-FAK-Anstalten.
Die Rentenberechnung richtet sich nach der Beitragsdauer sowie dem durchschnittlichen Jahreseinkommen. Die durch das Erwerbseinkommen bestimmten Beiträge werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam aufgebracht. Für die Berechnung des Jahreseinkommens werden Erwerbseinkommen, Einkommensgutschriften (in Erwerbseinkommen umgerechnete, als nichterwerbstätige Person entrichtete Beiträge), Erziehungs- und Betreuungsgutschriften berücksichtigt. Bei Ehepaaren werden diese während der Kalenderjahre der gemeinsamen Ehe geteilt und zur Hälfte den beiden Ehegatten angerechnet (Splitting).
2. Säule - Betriebliche Vorsorge (Pensionskasse)
Die betriebliche Personalvorsorge dient als Vorsorgesystem der Arbeitnehmer und stellt zusammen mit der AHV einen wesentlichen Teil der finanziellen Absicherung gegen Alter, Tod und Invalidität dar. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, für seine Arbeitnehmer die betriebliche Personalvorsorge zu verwirklichen, sofern diese Arbeitnehmer nach dem Gesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung beitragspflichtig sind und den versicherungspflichtigen Mindestjahreslohn erreichen. Der Arbeitgeber hat mindestens die Hälfte der Beiträge aufzubringen. Die Arbeitnehmerbeiträge werden bei der Lohnauszahlung zurückbehalten und zusammen mit dem entsprechenden Arbeitgeberbeitrag der Vorsorgeeinrichtung überwiesen. Der Staat und einige grössere Betriebe haben eigene Pensionskassen, kleinere Unternehmen können sich einer gemeinsamen Vorsorgeeinrichtung (Sammel- oder Gemeinschaftsstiftung) anschliessen. Massgebend für die Berechnung der Beiträge ist das auf das ganze Jahr berechnete Einkommen aus dem Arbeitsverhältnis, abzüglich einem Freibetrag. Aus der Versicherung entstehen Ansprüche auf Altersrente, Invalidenrente und Kinderrenten sowie Hinterlassenenrenten, Witwen- bzw. Witwer- und Waisenrenten. Selbständigerwerbende können sich der Vorsorgeeinrichtung ihrer Arbeitnehmer freiwillig anschliessen.
3. Säule - Private Vorsorge
Es wird davon ausgegangen, dass mit den ersten beiden Säulen eine für die Grundbedürfnisse ausreichende finanzielle Deckung gewährleistet ist. Die private Vorsorge ist freiwillige individuelle Ergänzung der 1. und 2. Säule und wird in verschiedensten Formen augeboten. Einerseits können bei Versicherungsgesellschaften verschiedene Formen von Lebens- und Todesfallversicherungen abgeschlossen werden. Andererseits bieten Banken und andere Finanzdienstleister zahlreiche standardisierte und massgeschneiderte Vorsorgepläne und Fondssparmöglichkeiten an.
Wichtige Kontaktadressen
AHV/IV/FAK-Anstalten Vaduz
Vorsorge in Liechtenstein
Wichtige Dokumente
LLB-Artikel Private Vorsorge
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