Jeweils im März erhalten die steuerpflichtigen Personen von der Gemeindesteuerkasse das amtliche Formular zur Steuererklärung zugesendet. In der Steuererklärung sind das Vermögen und der Erwerb im In- und Ausland zu deklarieren. Zur Steuererklärung erhalten Sie ein Hilfsformulare sowie eine ausführliche Wegleitung, in der Sie wichtige Informationen und Erläuterungen zum Ausfüllen finden. Wenn Sie Fragen zur Steuererklärung haben, oder beim Ausfüllen Unklarheiten auftreten, steht Ihnen Armin Allgäuer von der Gemeindesteuerkasse gerne zur Verfügung.
Abgabetermin und Fristenstreckung
Die Steuererklärung ist alljährlich ausgefüllt und unterzeichnet bis Mitte April bei der Gemeindesteuerkasse einzureichen. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den Abgabetermin einzuhalten, können Sie ein begründetes Gesuch zur Fristerstreckung stellen.
Die elektronische Steuererklärung
Sowohl für natürliche wie auch für juristische Personen besteht die Möglichkeit, die Steuererklärung auch elektronisch auszufüllen. Die elektronische Steuererklärung ist bedienerfreundlich und macht das Ausfüllen der Steuererklärung noch einfacher. Das neue System berechnet Summen und Abschreibungen automatisch, überträgt automatisch sämtliche Daten von den Zusatzformularen auf das Hauptformular, berechnet selbst die Steuern, archiviert elektronisch und kann so jederzeit wieder benutzt werden. Rechnungsfehler und Datenübertragungsfehler können vermieden werden. Das Programm für die elektronische Steuererklärung ist im eGovernment-Portal der Landesverwaltung integriert und kann kostenlos heruntergeladen werden:
www.steuererklaerung.llv.li Wichtige Kontaktadressen
Gemeindesteuerkasse Ruggell
Poststrasse 1
9491 Ruggell
T +423 377 49 21
Liechtensteinische Landesverwaltung