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Donnerstag, 11. Okt 2018 - Gemeindeverwaltung

Grabenräumung im Ruggeller Riet

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Die Entwässerungsgräben müssen bis am Donnerstag, 1. November 2018 ausgemäht und ausgeräumt werden. Grabenschnitte welche der Öko-Bewirtschaftung unterliegen, dürfen erst nach dem 15. Oktober 2018 ausgemäht werden. Nach dem 5. November 2018 wird die Räumung durch die Gemeinde vorgenommen und der entstandene Aufwand den Besitzern in Rechnung gestellt.

Die Rietgräben im Naturschutzgebiet müssen nicht von den Anstössern geräumt werden. Diese Gräben werden vom Landesforstamt geräumt.

Gemeindebauverwaltung Ruggell