Freitag, 31. Aug 2018 - Mitteilungen
Feuerverbot im Wald und Waldesnähe
Aufgrund der seit längerem ausgebliebenen Niederschläge und der nun seit Februar anhaltenden ausserordentlichen Trockenperiode herrscht in Liechtenstein eine grosse Flur- und Waldbrandgefahr. Nach einigen Wochen des absoluten Feuerverbots entschied die Regierung die Lockerung von Stufe 5 auf 4. Dies bedeutet: Es gilt weiterhin ein Feuerverbot im Wald und Waldesnähe.
In Liechtenstein ist deshalb das Entzünden von Feuer im Wald und Waldesnähe verboten. Grillstellen im Wald oder Waldesnähe dürfen nicht benutzt werden. Raucherwaren sowie Zündhölzer dürfen nicht weggeworfen werden.