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Mittwoch, 18. Okt 2017 - Kundmachungen

Grabenräumung bis 1. November 2017

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Die Entwässerungsgräben müssen bis am

Mittwoch, 1. November 2017

ausgemäht und ausgeräumt werden. Nach diesem Termin wird die Räumung durch die Gemeinde vorgenommen, wobei der Aufwand den Besitzern in Rechnung gestellt wird.

Die Rietgräben im Naturschutzgebiet müssen nicht von den Anstössern geräumt werden. Diese Gräben werden vom Landesforstamt geräumt.

Bauverwaltung Ruggell