Mittwoch, 18. Okt 2017 - Kundmachungen
Grabenräumung bis 1. November 2017
Die Entwässerungsgräben müssen bis am
Mittwoch, 1. November 2017
ausgemäht und ausgeräumt werden. Nach diesem Termin wird die Räumung durch die Gemeinde vorgenommen, wobei der Aufwand den Besitzern in Rechnung gestellt wird.
Die Rietgräben im Naturschutzgebiet müssen nicht von den Anstössern geräumt werden. Diese Gräben werden vom Landesforstamt geräumt.
Bauverwaltung Ruggell