Donnerstag, 09. Sep 2010
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AHV / IV
AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
Die AHV trägt durch die Altersrenten dazu bei, den Versicherten im Alter den Rückzug aus dem Berufsleben zu ermöglichen und zusammen mit der 2. und 3. Säule auch im Ruhestand finanziell möglichst unabhängig zu leben. Die Hinterlassenenrenten wollen verhindern, dass zum menschlichen Leid, das der Tod eines Elternteils oder Ehegatten über eine Familie bringt, auch noch eine finanzielle Notlage hinzukommt.
Wer eine Leistung der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) beansprucht, muss diesen Anspruch schriftlich geltend machen. Bei Wohnsitz in Liechtenstein können die Formulare bei der AHV oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Die Anmeldung ist auf der Gemeindeverwaltung bestätigen zu lassen und bei der AHV einzureichen.
IV (Invalidenversicherung)
Das erste Ziel der Invalidenversicherung ist es, behinderte Personen so weit zu fördern, dass sie ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise aus eigener Kraft bestreiten und ein möglichst unabhängiges Leben führen können. Entsprechend sind auch die Leistungen der IV auf dieses Ziel ausgerichtet: An erster Stelle stehen die Eingliederungsmassnahmen. Sie dienen dazu, die Erwerbsfähigkeit dauernd und wesentlich zu verbessern oder zu erhalten. Die behinderten Personen sollen möglichst weiterhin einem Erwerb nachgehen oder in ihrem bisherigen Arbeitsbereich (z.B. im Haushalt) tätig bleiben können. Erst an zweiter Stelle steht die Invalidenrente. Sie wird nur dann ausgerichtet, wenn die Eingliederungsmassnahmen nicht oder nicht im erwünschten Ausmass erfolgreich waren oder von vornherein aussichtslos sind. Der Anspruch auf Leistungen ist auf dem entsprechenden Formular anzumelden, das bei der IV-Anstalt bezogen werden kann.
Ergänzungsleistungen zu AHV- und IV-Renten
Ergänzungsleistungen zu AHV- und IV-Renten werden ausgerichtet, wenn eine versicherte Person ihre minimalen Lebenskosten nicht aus den Renten und dem übrigen Einkommen decken kann. Es besteht ein rechtlicher Anspruch auf diese Leistungen, sofern die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Sie stellen daher weder Fürsorge noch Sozialhilfe dar.
Der Anspruch auf eine Ergänzungsleistung wird durch eine Anmeldung auf besonderem Formular geltend gemacht. Die Formulare können bei der AHV-Verwaltung und bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Die Anmeldung ist beim Gemeindekassier der Wohngemeinde bestätigen zu lassen.
Der Anspruch auf eine Ergänzungsleistung besteht erstmals für den Monat, in dem die Anmeldung eingereicht worden ist und sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen für ihre Ausrichtung erfüllt sind. Er erlischt auf Ende des Monats, in welchem eine der Voraussetzungen dahingefallen ist. Wird die Anmeldung innert sechs Monaten seit der Zustellung der AHV- oder IV-Rentenverfügung eingereicht, so beginnt der Anspruch mit dem Monat der Anmeldung für die Rente, frühestens jedoch mit der Rentenberechtigung.
Antrag Ergänzungsleistung zu AHV/IV-Rente (noch nicht verfügbar)
Die Auszahlung Ihrer Rente auf ein persönliches Konto können Sie mittels Formular beantragen.
Rentenauszahlung auf persönliches Konto (noch nicht verfügbar)
Wichtige Kontaktadressen
AHV / IV
Gerberweg 2
Postfach 84
9490 Vaduz
T +423 238 16 16
F +423 238 16 00
postmaster@ahv.li
www.ahv.li
Amt für Volkswirtschaft,
Gerberweg 5
9490 Vaduz
T +423 236 68 71
F +423 236 68 89
www.avw.llv.li
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